Ziel
Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) soll einen dem Hauptschulabschluss entsprechenden Bildungsstand (Berufsreife) ermöglichen die Ausbildungsbereitschaft und -fähigkeit fördern und die Aufnahme eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses unmittelbar nach Abschluss des Bildungsganges ermöglichen.
Berufsvorbereitung bietet Jugendlichen mit unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen die Möglichkeit, ihre eigenen Fähigkeiten und Berufschancen zu erkennen, Arbeitserfahrungen zu machen und Beratung und persönliche Betreuung zu erfahren.
Das BVJ bietet für Hauptschüler/innen ohne Abschluss und Förderschüler/innen mit Förderschulabschluss die Möglichkeit einen dem Hauptschulabschluss entsprechenden Bildungsstand (Berufsreife) zu erreichen.
Der Besuch des Berufsvorbereitungsjahres ist verpflichtend, wenn weder ein Ausbildungs- noch ein Arbeitsverhältnis eingegangen wird.
Aufnahmevoraussetzungen
Hauptschüler/innen ohne Hauptschulabschluss
Förderschüler/innen mit Förderschul-Abschlusszeugnis oder Abgangszeugnis
Dauer
Ein Jahr Vollzeitunterricht. Nach Beendigung des Berufsvorbereitungsjahres besteht keine Verpflichtung zum weiteren Besuch der Berufsschule, sofern kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.
Beginn
Jeweils zum Anfang des neuen Schuljahres.
Unterrichtsfächer
Kernfächer: Deutsch, Berufsbezogener Unterricht (je nach beruflichem Schwerpunkt), Fachpraxis
Grundfächer: Sozialkunde/Wirtschaftslehre, Religion, Sport, Wahlpflichtunterricht
Es werden je nach Möglichkeit der Schule pro Klasse mindestens zwei verpflichtende berufliche Schwerpunkte angeboten. Diese sind: Metalltechnik / Holztechnik oder Wirtschaft und Verwaltung / Holztechnik oder Ernährung und Hauswirtschaft / Textiltechnik und Bekleidung.
Anmeldung
Ab Januar bis 30. April (letzter Anmeldetermin!) in der Berufsbildenden Schule Speyer. Die Unterlagen sind per Download erhältlich.
Notwendige Unterlagen
- Anmeldeformular, von den Erziehungsberechtigten unterschrieben
- Kopie des letzten Schulzeugnisses
Kosten
Es besteht Lernmittelfreiheit, d. h. Lehrbücher werden gestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ausbildungsbeihilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und Fahrtkostenzuschuss gewährt werden.
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