Dreijähriger berufsqualifizierender Bildungsgang für Maßschneider/innen

Ausbildungsziel

Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer zum/zur Maßschneider/in

 

Aufnahmevoraussetzung

Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein mindestens gleichwertiges Zeugnis

 

Dauer der Ausbildung

3 Jahre

 

Beginn der Ausbildung

Jeweils zum Anfang des neuen Schuljahres

 

Gesundheitliche Eignung

Durch eine ärztliche Untersuchung, die nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes von einem Arzt kostenlos durchgeführt wird, muss die gesundheitliche Eignung für den Beruf der Maßschneiderin / des Maßschneiders festgestellt und attestiert werden.

Die Ortspolizeibehörde stellt hierzu einen Berechtigungsschein aus. Bei volljährigen Bewerbern entfällt diese Untersuchung.

 

Unterricht

1., 2. und 3. Schuljahr jeweils 34 Wochenstunden fachtheoretischer, fachpraktischer und allgemein bildender Unterricht

 

Anmeldung

Jedes Jahr von Januar bis 1. März

 

Notwendige Unterlagen

  1. Anmeldeformular im Sekretariat erhältlich oder Download hier.
  2. Hauptschulabschluss bzw. gleichwertiges oder höherwertiges Zeugnis( beglaubigte Abschrift oder Fotokopie)
  3. Ärztliches Attest

 

Kosten

Schulgeld wird nicht erhoben

 

Papier- und Kopierkosten

- Fahrtkosten können auf Antrag bis auf einen Eigenanteil erstattet werden. Die Erstattung ist abhängig vom Einkommen der Eltern.

- Arbeitsmittel, z.B. Stoffe werden in der Regel gestellt

- BaFöG kann jederzeit bei der zuständigen Gemeindeverwaltung beantragt werden

- Selbstbeteiligung an den Kosten der Gesellenprüfung

 

Ausbildungsvergütung

Wird nicht gezahlt

 

Vergabe der Schulplätze

Nach den Zeugnisnoten und Eingangstest

 

Berufsperspektiven

Tätigkeit in einem Beruf der Bekleidungsfertigung im Handwerk oder in der Industrie

 

Mögliche Weiterbildung zum/zur

- Handwerks- oder Industriemeister/in

- Bekleidungstechniker/in

- Kostümbildner/in

- Schnitt-, Entwurfs- oder Verkaufsdirektrice

- technischen Textilkaufmann/-frau

Anmeldeformular

BFMS.pdf

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