Ausbildungsziel
Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer zum/zur Maßschneider/in
Aufnahmevoraussetzung
Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein mindestens gleichwertiges Zeugnis
Dauer der Ausbildung
3 Jahre
Beginn der Ausbildung
Jeweils zum Anfang des neuen Schuljahres
Gesundheitliche Eignung
Durch eine ärztliche Untersuchung, die nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes von einem Arzt kostenlos durchgeführt wird, muss die gesundheitliche Eignung für den Beruf der Maßschneiderin / des Maßschneiders festgestellt und attestiert werden.
Die Ortspolizeibehörde stellt hierzu einen Berechtigungsschein aus. Bei volljährigen Bewerbern entfällt diese Untersuchung.
Unterricht
1., 2. und 3. Schuljahr jeweils 34 Wochenstunden fachtheoretischer, fachpraktischer und allgemein bildender Unterricht
Anmeldung
Jedes Jahr von Januar bis 1. März
Notwendige Unterlagen
Kosten
Schulgeld wird nicht erhoben
Papier- und Kopierkosten
- Fahrtkosten können auf Antrag bis auf einen Eigenanteil erstattet werden. Die Erstattung ist abhängig vom Einkommen der Eltern.
- Arbeitsmittel, z.B. Stoffe werden in der Regel gestellt
- BaFöG kann jederzeit bei der zuständigen Gemeindeverwaltung beantragt werden
- Selbstbeteiligung an den Kosten der Gesellenprüfung
Ausbildungsvergütung
Wird nicht gezahlt
Vergabe der Schulplätze
Nach den Zeugnisnoten und Eingangstest
Berufsperspektiven
Tätigkeit in einem Beruf der Bekleidungsfertigung im Handwerk oder in der Industrie
Mögliche Weiterbildung zum/zur
- Handwerks- oder Industriemeister/in
- Bekleidungstechniker/in
- Kostümbildner/in
- Schnitt-, Entwurfs- oder Verkaufsdirektrice
- technischen Textilkaufmann/-frau
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