Abschluss
Staatlich geprüfte Technische Betriebswirtin / Staatlich geprüfter Technischer Betriebswirt
Tätigkeitsprofil
Technische Betriebswirtinnen und Betriebswirte finden sich in allen Wirtschaftsbereichen und in zahlreichen Verwaltungen. Als betriebliche Führungskraft, z.B. als Teamleiter, Betriebsassistent oder Projektleiter übernehmen sie Aufgaben in folgenden Tätigkeitsfeldern:
- Planung, Steuerung und Durchführung von Projekten
- Produktionsplanung und –steuerung
- Angebotsbearbeitung, Kostenrechnung und Controlling
- Einkauf und Vertrieb
Aufnahmevoraussetzungen
Staatlich geprüfte/r Techniker/in oder
Meister/in gewerblich-technischer Fachrichtungen oder
höherwertiger technischer Abschluss
Dauer
2 Jahre für die Gesamtqualifikation(1040 h)
Jedes abgeschlossene Lernmodul wird zertifiziert. Die ersten Einzelqualifikationen (Zertifikate) werden bereits am Ende des ersten Halbjahres ausgestellt.
Unterrichtszeiten: 13 h/Woche als Abendunterricht (Kernzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag jeweils von 18:00 bis 21:15 Uhr; darüber hinaus ist in einem der beiden Schuljahre mittwochs in der Zeit von 18:00 h bis 21:15 h ein Wahlpflichtmodul zu belegen)
Pflichtlernmodule
Wahlpflichtlernmodule (Änderungen vorbehalten)
Kommunizieren in Englisch in betriebswirtschaftlichen und technischen Handlungsfeldern (80 h) oder
Planen und Durchführen betrieblicher Prozesse mit Hilfe einer integrierten Unternehmenssoftware (80 h)
Kosten
Schulgeld wird nicht erhoben.
Anmeldung
Vom 02.01. bis 31.03. eines jeden Schuljahres bei der Berufsbildenden Schule Speyer
Notwendige Unterlagen
- Anmeldeformular (im Sekretariat oder auf unserer Internetseite erhältlich)
- Lebenslauf mit Passfoto
- Abschlusszeugnis als Staatl. gepr. Techniker/Technikerin gewerblich-technischer oder naturwissenschaftlicher Fachrichtungen oder
- Meisterbrief - Meister/Meisterin gewerblich-technischer Fachrichtungen oder
- höherwertiger technischer Abschluss
Bei noch nicht abgeschlossenem Bildungsgang genügt für die Anmeldung ein Zwischenzeugnis und eine Bescheinigung über das voraussichtliche Ende des Bildungsganges. Das Abschlusszeugnis muss dann bei Schulbeginn vorgelegt werden.
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