Hausordnung

Die Hausordnung wurde unter Berücksichtigung des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz sowie der Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen erstellt.

Sie enthält allgemeine Regeln, die ein reibungsloses Zusammenleben so vieler junger Menschen in einer großen Schulgemeinschaft ermöglichen und erleichtern sollen.

 

I. Allgemeines

1. Das Schulgebäude ist an den Schultagen ab 07:10 Uhr geöffnet. Ab 18:00 Uhr ist nur der Haupteingang zur Schule zu benutzen. In den Schulferien sind die speziellen Öffnungszeiten zu beachten.

2. Die Öffnungszeiten des Sekretariats sind durch Aushang im Haupteingang bekanntgemacht.

3. An-, Ab- und Ummeldungen sind nur im Sekretariat der Schule vorzunehmen.

4. Besucher (Erziehungsberechtigte, Ausbildungsleiter, Vertreter usw.) melden sich im Sekretariat.

5. Die Schüler und Lehrer haben ein Recht auf Unterricht; deshalb sollten Gespräche mit Lehrkräften außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Anmeldungen sind erwünscht.

6. Bekanntmachungen der Schülervertretung (SV) dürfen nur am schwarzen Brett der SV ausgehängt werden.

Alle sonstigen Aushänge im Schulgebäude bedürfen der vorherigen Genehmigung des Schulleiters.

Gleiches gilt für die Verteilung von Schriften und Flugblättern.

7. Fundsachen sind unverzüglich beim Hausmeister abzugeben.

8. Wertgegenstände (auch Unterrichtsmittel) und größere Geldbeträge sollten sorgsam verwahrt werden.

Die Schule bzw. der Schulträger übernimmt keine Haftung.

9. Bei Unfällen, die sich in der Schule oder bei schulischen Veranstaltungen, auf dem Weg zur Schule oder auf dem direkten Heimweg ereignen, besteht Versicherungsschutz.

Unfälle sind im Sekretariat sofort zu melden.

 

II. Verhalten in der Schule und auf dem Schulgelände

1. Um einen geregelten Unterrichtsverlauf zu gewährleisten, sind die Schüler/innen verpflichtet, an den verbindlichen Schulveranstaltungen pünktlich teilzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn sie außerhalb der üblichen Unterrichtszeit und außerhalb des Schulgebäudes stattfinden.

Es ist alles zu unterlassen, was den Unterricht stört.

2. In den Pausen räumen die Schüler die Klassensäle und gehen auf den Schulhof. Beim Verlassen des Schulgeländes besteht kein Unfallversicherungsschutz. Gar-tenanlagen und Grünflächen sollten nicht betreten werden.

3. Schüler/innen, die vor dem allgemeinen Unterrichtsbeginn das Schulgebäude errei-chen, können sich im Aufenthaltsraum aufhalten. Auch in der Mittagspause steht dieser Raum zur Verfügung.

4. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist allen Schülern auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände besteht generelles Rauchverbot.

5. Das Mitbringen offener Getränke in das Schulgebäude ist untersagt.

6. Der Betrieb von Geräten der Unterhaltungs- u. Kommunikationselektronik (Walkman, Handy usw.) ist untersagt.

7. Schuleigentum darf nur zweckentsprechend benutzt werden. Wer Gebäude, Ein-richtungsgegenstände sowie Lehr- und Lernmittel schuldhaft beschädigt, haftet für den Schaden. Beschädigungen sind dem Klassenleiter oder einer anderen Lehr-kraft unverzüglich zu melden.

8. Fahrräder und Krafträder sind in den Fahrradständern bzw. auf den markierten Parkflächen geordnet zu parken oder abzustellen. Um Unterrichtsstörungen zu vermeiden, sollten die Krafträder erst auf der Straße angelassen werden. Die ein-schlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und insbesondere der § 1 der StVO gelten für die schulischen Parkplätze entsprechend. Diebstähle und Be-schädigungen von Fahrrädern, Mofas und Krafträdern sind der Polizei und der zu-ständigen Versicherung zu melden.

9. Der Autoparkplatz hinter der Werkstatt steht nur den Lehrern und dem Verwal-tungspersonal zur Verfügung. Die Parkflächen sind keine Aufenthaltsplätze bei Freistunden oder in Pausen.

10. Ein Heulton signalisiert Alarm. Die Schüler und Lehrkräfte haben auf dem kürzesten Weg das Schulgebäude zu verlassen und sich außerhalb des Trümmerschattens aufzuhalten. Dabei ist zu beachten, dass Rettungsfahrzeuge ungehindert anfahren können. Als Entwarnung gilt ein Pausenzeichen.

11. Die Benutzung von Inline-Skatern, Skateboards und ähnlichen Fortbewegungsmit-teln ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.

12. Aus hygienischen Gründen und mit Rücksicht auf Mitschüler und Lehrer ist das Ausspucken im Schulgelände zu unterlassen. Dies gilt auch für das Ausspucken von Kaugummis.

13. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände wie z. B. Messer und Waffen jeglicher Art ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.