Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Schulleitung bei der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) sowie anderer Vorschriften und Maßnahmen zur Gleichstellung von Mann und Frau. Die Mitwirkungsaufgaben der Gleichstellungsbeauftragten erstrecken sich vor allem auf organisatorische und personelle Maßnahmen, wie beispielsweise Fragen der Teilzeitarbeit und Personaleinsatz. In jeder Dienststelle mit mindestens 30 Beschäftigten muss aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden. Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten beträgt 6 Jahre.